Sektionschef G. Hesse beim Volksgruppenkongress in Klagenfurt: keine para-staatlichen Verfahren für Repräsentationsorgane der Volksgruppen

Beim Volksgruppenkongress in Klagenfurt hielt Dr. Gerhard Hesse, Sektionschef im Bundeskanzleramt, zum Thema „Grundlagen und Perspektiven für die Reform des österreichischen Volksgruppengesetzes“ einen Vortrag, in dem er die Grundzüge des Entwurfes für ein neues Volksgruppengesetz darstellte. Seine Darstellung, das nicht mehr zeitgemäße Wort Volkstum aus dem Gesetz zu entfernen, wurde auch kritisch hinterfragt. Er meinte, der Entwurf sei sein eine Enttäuschung für die einen und ein Modernisierungspotential für die anderen.

Die Volksgruppenbeiräte werden nicht Repräsentativorgane der Volksgruppe, sondern sind deren zivilgesellschaftliche Vertreter. Selbstverwaltungsorgane der Volksgruppen würden eine Zählung bedingen, das Nichtzählen aber sei heute österreichischer Standard. Die Volksgruppenvertreter sollte mehr Autonomie erhalten, über die Verteilung der Volksgruppenförderungsmittel mitentscheiden und damit eine Mitverantwortung übernehmen. Das Bundeskanzleramt sei hier egoistisch und wolle hier Verantwortung abgeben.

Die 6 autochthonen Volksgruppen sollen im Gesetz genannt werden, da ansonsten auch neue Gruppen mit Migrationshintergrund eine Förderung beanspruchen würden und es dafür keine finanziellen Mittel gebe.

„Bei den ca. 25.000 Burgenland-Kroaten, die eine eigene Version des Kroatischen beanspruchen und diese auch zugestanden bekommen haben, kämen ansonsten noch an die ca. 80.000 Immigrations-Kroaten aus Ex-Jugoslawien hinzu, die größtenteils schon österreichischen Staatbürger sind. Kann man dann hier einen Unterschied machen?“ (Habernik)

 Wir veröffentlichen das Konzept des Vortrages:

Hesse Vortrag deutsch 23112011