Andreas Khol in Tainach/Tinje: Hatte als Jurist die Pflicht brauchbare juristische Ratschläge zu erteilen
Genau vor 20 Jahren, nach dem Zerfall Jugoslawiens, hatten die damals aktiven österreichischen Politiker Andreas Khol und Peter Jankowitsch im Bildungsheim Sodalitas Tainach referiert. Am 29.November 2011 war mit den beiden in Tainach mit „Europa – Bilanz“ ein ähnliches Thema am Programm.
Aber schon bei der Ankündigung der Veranstaltung und bei der Veranstaltung selbst (Intervention beim Diskussionsleiter Eugen Freund) war klar, dass der Veranstalter und einige Zuhörer nicht wegen dieses Themas nach Tainach gekommen waren. Die vor 20 Jahren ausgesprochene Negierung der Schutzmacht Sloweniens für die Kärntner Slowenen und die Behauptung, dass die österreichische Verfassung allein auch den österreichischen Volksgruppen genügend Schutz biete, um zu Ihren Rechten zu kommen, mündete damals in der Empfehlung Kohls, in den zweisprachigen Ortschaften eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit darauffolgender Abstrafung mittels Bescheid herbeizuführen und den Verfassungsgerichtshof entscheiden zu lassen, ob nur die deutschen Ortsbezeichnungen rechtens sind.
Rechtsanwalt R. Vouk griff nach einiger Zeit diesen Vorschlag auf und es kam zum Ortstafelkompromiss. Khol meinte, dass es deswegen in den letzten Jahren sehr „abgeklopft“ wurde, aber er stehe als Jurist noch heute zu seinem Ratschlag. Er lobte deshalb auch die Kärntner Konsensgruppe, Bundeskanzler Schüssel für seine Bemühungen, die Kehrtwendung des Heimatdienstes und die Kompromissbereitschaft der Repräsentanten der Kärntner Slowenen.
Auf Ersuchen eines Diskutanten, der behauptetet, dass das neue Volksgruppengesetz den österreichischen Volksgruppen ihre Identität nehme, werde er sich den Entwurf, nach dessen Zusendung zur Stellungnahme, anschauen und bei Verwerfungen Änderungen einbringen. (RJ)

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