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Dialogforum verabschiedet Resolution
2021-11-22 10:00

Dialogforum verabschiedet Resolution

 

 

Die an das Bundesministerium gerichtete Petition beinhaltet Forderungen über den Ausbau der zukünftigen Sprachförderung in elementpädagogischen Einrichtungen.

Sie wurde kürzlich im Dialogforum für die slowenische Volksgruppe in Kärnten verabschiedet: Eine Petition zur „nachhaltigen Absicherung der frühen Förderung der Sprachkompetenz in zwei- und mehrsprachigen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen“.

Das gemeinsame Schreiben eint die Positionen des Landes Kärnten, aller Vertretungsorganisationen der slowenischen Volksgruppe sowie der Arbeitsgemeinschaft privater zwei- und mehrsprachiger Kindergärten. Erfreut über den gemeinsamen Standpunkt zeigte sich der Obmann der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen, Bernhard Sadovnik, der als Koordinator fungierte.

Nunmehr wird die Petition seitens des Landes Kärnten an Bundesministerin Susanne Raab (Bundesministerium für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt) übermittelt – mit der Bitte um ein gemeinsames Gespräch zur Umsetzung der angeführten Punkte.

Wortlaut der Petition:

Resolution / Petition an den Bund betreffend

"Nachhaltige Absicherung der frühen Förderung der Sprachkompetenz in zwei- und mehrsprachigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen"

  1. Ausgangssituation

Gemäß den geltenden verfassungsrechtlichen Grundlagen liegt die Zuständigkeit für Gesetzgebung und Vollziehung für Kindergarten- und Hortwesen gem. Art. 14 (2) lit. b B-VG bei den Ländern. Das Land Kärnten hat dementsprechend u.a. das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (LGBl. Nr. 13/2011 i.d.g.F. LGBl. Nr. 117/2020) sowie für die Förderung von zwei- und mehrsprachigen privaten Kindergärten das Kärntner Kindergartenfondsgesetz (LGBl. Nr. 74/2008 i.d.g.F. LGBl. Nr. 10/2018) erlassen. Letzteres legt neben der finanziellen Förderung insbesondere die Regelung des Umgangs mit Sprachen fest. Hinsichtlich der fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtner*innen und Erzieher*innen an Horten obliegt gem. Art 14 (3) lit. c B-VG die Grundsatzgesetzgebung dem Bund, die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung den Ländern.

 Die Gesetzgebung und Vollziehung in Volksgruppenangelegenheiten obliegt gem. Art. 10 (1) Z 1 B-VG dem Bund. Die Republik bekennt sich in Art 8 Abs. 2 B-VG zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern. Darüber hinaus hat sich die Republik Österreich mit der Ratifikation des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen auch völkerrechtlich verbindlich zum Minderheitenschutz und zum Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen verpflichtet.

  1. Zwei- und mehrsprachige Bildung in elementaren Einrichtungen

Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsprogramm 2020 – 2024 u.a. zur Neukodifikation der verfassungsrechtlichen Bestimmungen zu Volksgruppen (u.a. Bekenntnis zu Minderheitenschulwesen, Minderheitensprachen und Topographie) und zu Gesprächen mit den Ländern und Gemeinden mit dem Ziel, die nötigen Finanzierungsmittel wirkungsorientiert (Qualitätssicherung in der Bildungsgruppe) gemeinschaftlich bereitzustellen, damit die Errichtung, Erhaltung und Förderung zwei- und mehrsprachiger Kindergärten der Volksgruppen sowie sonstiger frühkindlicher Betreuungsangebote gewährleistet ist.

Im Hinblick auf die Notwendigkeit des Spracherhalts und der Stärkung der Sprachkompetenz von Kindern wird im Sinne einer Qualitätsoffensive der Ausbau der zwei- und mehrsprachigen Bildung und Betreuung in institutionellen und nicht institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gefordert (Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Tagesmutter und -vater). 

Hierfür bietet sich die Erweiterung der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik (BGBl. I Nr. 103/2018) an, die für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 gültig ist. Im Bereich der frühen sprachlichen Förderung wird derzeit die Bildungssprache Deutsch gefördert, um die Bildungschance von Kindern bei Eintritt in die Schule unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu verbessern.

Als weiterer Baustein dieser Sprachförderung sollte die Zwei- und Mehrsprachigkeit im Sinne der Förderung der autochthonen Volksgruppen in Österreich - der slowenischen, burgenlandkroatischen, ungarischen, tschechischen und slowakischen Volksgruppe sowie der Volksgruppe der Roma - ihre Berücksichtigung finden. Das Hinzufügen dieses Vorhabens könnte ein qualitätssteuerndes Instrumentarium der Sprachkompetenz darstellen.

Zur Erreichung der Ziele werden beispielsweise folgende Umsetzungsmaßnahmen vorgeschlagen:

  • Kärnten kann auf eine über zweijahrzehntelange Zeitspanne zurückblicken, in denen in privaten zwei- und mehrsprachigen Kindergärten das sogenannte sprachpädagogische Konzept nach Gombos eingesetzt wurde. Diese Form der Sprachenvermittlung sollte in allen zwei- und mehrsprachigen Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen und bei Tagesmüttern/-vätern als pädagogisch-didaktisches Instrument genutzt werden.
  • Implementierung des sprachpädagogischen Konzeptes am jeweiligen Standort der zwei- und mehrsprachigen elementaren Bildungseinrichtung sowie bei Tagesmüttern/-vätern. Fachliche Begleitung durch eine geeignete Person aus dem wissenschaftlichen Bereich. Mittels jährlicher Evaluierung soll das sprachpädagogische Handeln reflektiert werden.
  • Personalkostenzuschüsse für qualifizierte zwei- und mehrsprachige pädagogische Fachkräfte in elementaren Bildungseinrichtungen, gebunden an den verpflichtenden Einsatz des sprachpädagogischen Konzeptes bei der Bildung und Betreuung von Kindern.
  • Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte zur Qualitätssicherung der sprachpädagogischen Arbeit, auch um den aktuellen Stand der Forschung in die Arbeit einfließen zu lassen.
  • Modul „Zwei- und Mehrsprachigkeit“ an der Bundesanstalt für Elementarpädagogik.

Im Rahmen einer erweiterten 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik sollte daher ein dementsprechender Bundeszweckzuschuss zur Erreichung dieser Ziele und zur Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verankerung der Zwei- und Mehrsprachigkeit in den pädagogischen Grundlagendokumenten Berücksichtigung finden.

 Die Bundesregierung wird daher aufgefordert:

  • eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen des Bundes, der Länder und der Volksgruppen einzurichten, die die fachlichen, rechtlichen und finanziellen Grundlagen für eine hochwertige zwei- und mehrsprachige elementare Erziehung und Sprachförderung in den Volksgruppensprachen vorbereitet
  • die Sprachförderung in den Volksgruppensprachen ehestmöglich in einer 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik zu verankern.

Fotohinweis: LPD Kärnten/Wajand

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