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Einstimmige Beschlüsse des Vorstandes der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen
2023-07-21 18:30

Einstimmige Beschlüsse des Vorstandes der Gemeinschaft der Slowenen und Sloweninnen in Kärnten

 

 

Bei der gestern abgehaltenen Sitzung des Vorstandes der Gemeinschaft der Sloweninnen und Slowenen Kärntens - SKS wurden folgende Beschlüsse einstimmig gefasst:

  • Bei der Erarbeitung von neuen Lehrplänen für die berufsbildenden Schulen stehen auch Ideen im Raum, das die zweite Fremdsprache, die jetzt in allen fünf Jahren bis zur Matura verpflichtend ist, gestrichen werden soll. Der Vorstand protestiert heftigst gegen solche Überlegungen des Bildungsministeriums, die unter anderem an den Handelsakademien das Ende der Volksgruppensprachen bedeuten würden. Solche Überlegungen widersprechen nicht nur den Schutzbestimmungen für die Minderheiten- und Regionalsprachen, sondern auch den Bedürfnissen der Wirtschaft, da Englisch als einzige Fremdsprache nicht ausreichend ist. Die SKS fordert die umgehende Einbindung der Volksgruppenvertreter in die derzeitige Erarbeitung der neuen Lehrpläne.
  • Aufgrund der demographischen Entwicklung und des nachhaltigen Bedarfs von Bildungsangeboten außerhalb des autochthonen Siedlungsgebietes, fordert der Vorstand die dringliche Novellierung des Privatschulgesetzes, die die Subventionierung von Privatschulen den autochthonen Volksgruppen ermöglicht, und den Zugang zu zwei- und mehrsprachigen Bildungsweg österreichweit, insbesondere aber in Wien, rechtlich und finanziell absichert. Dadurch wird auch die Absicherung der Komenskyschule der Wiener Tschechen und Slowaken gewährleistet und der Staatzielbestimmung sowie den europäischen Schutzbestimmungen für Minderheiten- und Regionalsprachen, die von Österreich ratifiziert wurden, entsprochen.
  • Der Vorstand der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen fordert Bildungsminister Martin Polaschek auf, so rasch wie möglich im Zuge der Novellierung der Minderheitenschulgesetzgebung, die Elementarpädagogik festzuschreiben und dadurch die die Förderung der zwei- und mehrsprachigen Elementarbildung im Sinne des Artikel 7 des Staatsvertrages zu gewährleisten.
  • Die SKS fordert umgehend die Erweiterung und Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit an den Bezirksgerichten Villach, Klagenfurt und Völkermarkt und am Landesgericht Klagenfurt. Die Erweiterung ist eine notwendige Vollziehung der jahrzehntelangen Versäumnisse der Republik Österreich bei der Erfüllung der staatsvertraglich zugesicherten Rechte der slowenischen Volksgruppe. Die Schließung von Bezirksgerichten war nie und ist nicht die Forderung der slowenischen Volksgruppe. Des Weiteren findet am Landesgericht eine Diskriminierung von österreichischen Staatsbürgern statt, da für EU-Bürger die slowenische Sprache zugelassen ist, für Angehörige der slowenischen Volksgruppe, aber nicht.
 

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