Gemeinsame Resolution des Rates der Kärntner Slowenen (NSKS) und der Gemeinschaft der Kärntner und Slowenen und Sloweninnen (SKS)
Die Delegierten der Mitgliedsorganisationen der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) haben auf ihrer Delegiertenversammlung am 09. September 2023 in Pécs/Fünkirchen/Pečuh, Ungarn, die folgende Resolution verabschiedet:
Resolution zur mangelhaften Umsetzung der Minderheitenrechte in Österreich
Die slowenische Volksgruppe in Kärnten/Koroška genießt grundsätzlich umfassende Minderheitenrechte, die in der österreichischen Bundesverfassung und in völkerrechtlichen Vereinbarungen verankert sind. Trotz eines in den letzten Jahren deutlich verbesserten Klimas zwischen der Mehrheitsbevölkerung und der Volksgruppe werden diese Rechte nicht ausreichend oder mit großer Verzögerung umgesetzt. In letzter Zeit häufen sich die Beispiele dafür, dass Minderheitenrechte bei der Ausführungsgesetzgebung nicht berücksichtigt werden.
- Bildungswesen
Obwohl der österreichische Staatsvertrag von 1955 den Elementarunterricht in slowenischer Sprache garantiert, gibt es nach wie vor keine gesetzlichen Regelungen für zweisprachige Kindergärten, keine Regelungen für die Ausbildung und Anerkennung der Qualifikationen von zweisprachigen Elementarpädagog*innen sowie keine Regelungen für zweisprachige Horte oder zweisprachige Freizeitpädagogik im Allgemeinen. Dadurch, dass Slowenisch in vielen Schultypen nicht angeboten bzw. nicht vorgeschrieben ist, geht der Gebrauch der Sprache verloren. Außerdem muss aufgrund der Migration von Volksgruppenangehörigen in größere Ballungszentren der Erwerb der Volksgruppensprachen auch außerhalb der traditionellen Siedlungsgebiete sichergestellt werden, wie es vom Europarat im Zusammenhang mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen gefordert wird.
Eine neue Verordnung über die Lehrpläne für die Volksschulen sieht unter anderem vor, dass für Schülerinnen und Schüler, die für den zweisprachigen Unterricht in Kärnten/Koroška angemeldet sind, der Fachunterricht in Deutsch 4-6 Stunden, der Fachunterricht in Slowenisch 3-4 Stunden pro Woche betragen soll. Obwohl das Minderheitenschulgesetz für Kärnten festlegt, dass der Unterricht in beiden Sprachen in annähernd gleichem Ausmaß stattfinden muss, wurde hier eine ungleiche Verteilung des Sprachunterrichts vorgenommen und 2 Slowenisch-Stunden gestrichen.
- Verwendung der slowenischen Sprache in der Gerichtsbarkeit
Slowenisch ist als Gerichtssprache vor drei Bezirksgerichten zugelassen, allerdings decken diese drei Bezirksgerichte nur ein Drittel des zweisprachigen Gebietes ab. Aufgrund eines EuGH-Urteils dürfen alle EU-Bürger*innen auch vor dem Landesgericht Klagenfurt/Celovec die slowenische Sprache verwenden, währenddessen 2/3 der Kärntner Slowen*innen keinen Zugang zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit haben. Eine Ausweitung der Zulassung der slowenischen Sprache als Gerichtssprache auf das gesamte zweisprachige Gebiet wird von allen Volksgruppenvertretern vehement gefordert, wie es in Artikel 7 (3) des Staatsvertrags garantiert ist.
- Verwendung der slowenischen Sprache in der Verwaltung
In der öffentlichen Verwaltung mangelt es ebenso wie in der Gerichtsbarkeit an sachkundigem zweisprachigem Personal. Bei Ausschreibungen für Stellen im zweisprachigen Bereich werden Kenntnisse der slowenischen Sprache oft nicht als Kriterium berücksichtigt, obwohl der lebendige Gebrauch der Sprache im öffentlichen Leben von immenser Bedeutung für den Erhalt der Minderheitensprache ist. Deshalb bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die die Kenntnis der slowenischen Sprache für Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung in einem angemessenen Ausmaß vorschreibt.
- Novellierung des Volksgruppengesetzes
Im Zuge der Ortstafelverhandlungen im Jahr 2011 wurde im sogenannten Memorandum für die slowenische Volksgruppe ein wichtiges Versprechen abgegeben, nämlich die zügige Verabschiedung eines "neuen Volksgruppengesetzes". Das Koalitionsprogramm aus dem Jahr 2020 der aktuellen Bundesregierung sieht auch eine Novellierung des Volksgruppengesetzes vor, das aus dem Jahr 1976 stammt und dringend reformiert werden muss. Leider hat die Bundesregierung bisher noch keinen Entwurf vorgelegt.
Die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten ersucht die österreichische Bundesregierung
- generell die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Erlernen und Unterrichten der Volksgruppensprache in allen Bereichen der schulischen Bildung von der Kinderkrippe bis zur Universität, einschließlich der Fachschulen, auch außerhalb des autochthonen Siedlungsgebiets für alle sechs anerkannten Volksgruppen sicherzustellen.
- einen Prozess für eine überfällige Reform des Minderheitenschulgesetzes für Kärnten unter Einbeziehung der Elementarpädagogik, Freizeitpädagogik und Stärkung der Zweisprachigkeit auf der Sekundarstufe einzuleiten.
- notwendige Änderungen des Lehrplans für die zweisprachigen Volksschulen in Kärnten durch Verordnungen umzusetzen sowie zukünftige Reformen im Schulwesen unter Einbeziehung der Volksgruppenorganisationen zu gestalten
- den Zugang zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit für die slowenische Volksgruppe auf das gesamte zweisprachige Gebiet, einschließlich des Landesgerichts Klagenfurt, auszuweiten sowie Kompetenzzentren für den reibungslosen Betrieb der zweisprachigen Gerichte einzurichten
- die Kenntnis der slowenischen Sprache für Bedienstete in der Gerichtsbarkeit und in der Verwaltung im zweisprachigen Gebiet gesetzlich zu regeln sowie den Spracherwerb der Bediensteten durch entsprechende Schulungen zu fördern.
- das Volksgruppengesetz unter Einbeziehung aller anerkannten Volksgruppen in Österreich einer umfassenden Novellierung zu unterziehen, wie es im Koalitionsvertrag festgelegt wurde.