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Maßnahmenpaket 2020 einstimmig beschlossen
2020-02-17 08:51

Maßnahmenpaket 2020 einstimmig beschlossen

 

 

Im Rahmen der Beiratssitzung des Volksgruppenbeirates am 14. Februar 2020 wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das vom Vorstand der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen vorgeschlagenen wurde, einstimmig beschlossen.

  • Verdoppelung der Volksgruppenförderung und jährliche Indexanpassung
  • Printmedienförderung durch einen eigenen Budgetansatz, nicht eingeschränkt auf ein Printmedium pro Volksgruppe
  • Novellierung des Presseförderungsgesetzes – zusätzliche Förderung für zweisprachige Magazine und Beilagen
  • Stärkere Sichtbarmachung der Volksgruppen im ORF – Fernsehprogrammfläche ORF III, deutsche Untertitel bei Volksgruppenfernsehsendungen
  • Sicherstellung der Radioprogramme in Volksgruppensprachen
  • Minderheitenschulgesetzgebung – Umsetzung von Bildungskonzepten, Entwicklungs- und Reformvorhaben zur Stärkung der Sprachkompetenz und Spracherwerbes, Zweisprachiger Unterricht an den NMS
  • Umsetzung des Entwurfes zum Privatschulgesetz zur Gewährleistung des zweisprachigen Unterrichtes außerhalb des Minderheitenschulbereiches bzw. in den urbanen Zentren (Wien, Graz)
  • Flächendeckende zwei- und mehrsprachige Kindergartenbetreuung - bundesgesetzliche Verankerung der zweisprachigen Betreuung für das verpflichtende Kindergartenjahr
  • Förderung der Errichtung von zwei- und mehrsprachigen Kinderkrippen bzw. der zwei- und mehrsprachigen Betreuung
  • Gesetzliche Sicherstellung der zweisprachigen Nachmittagsbetreuung
  • Erhalt der zweisprachigen Bezirksgerichte in Bleiburg/Pliberk, Bad Eisenkappe/Železna Kapla und Ferlach/Borovlje sowie Erweiterung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit an den Bezirksgerichten Völkermarkt/Velikovec, Klagenfurt/Celovec und Villach/Beljak. Für eine entsprechende Besetzung und Ausstattung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit ist Sorge zu tragen. Entsprechende Anreize für die universitäre juristische und sprachliche Ausbildung von Richterinnen und Richtern im Anwendungsbereich des Volksgruppengesetzes sind zu setzen.
  • Förderung von Kulturheimen der slowenischen Kulturvereine und Kulturverbände (Betriebskosten und Investitionsbedarf)
  • Systemische Lösung der Finanzierung der Slowenischen Studienbibliothek
  • Erhalt der Slawistik an den Universitäten
  • Einrichtung eines Fonds zur Förderung von grenzüberschreitenden Historiker- und Gemeindekooperationen, Kulturaustausch, Schülerpartnerschaften, sprachlichen Austauschprogrammen usw.; Verankerung und Finanzierung solcher Aktivitäten im Rahmen von EU-Programmen.
  • Verbesserung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen zu Volksgruppen unter Einbeziehung der Volksgruppenbeiräte und Fachexperten
  • Gesetzliche Regelung für die Einrichtung eines Rechtsschutzsystems für die repräsentativen Vertretungsorganisationen der Volksgruppen (Verbandsklagerecht)
  • Einrichtung eines Fonds zur Förderung der gelebten, sichtbaren und praktizierenden Zweisprachigkeit von Gemeinden im Siedlungsgebiet der autochthonen Volksgruppen

Punkte, die sich während der Diskussion ergaben und dem Vorschlag der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen nachträglich hinzugefügt wurden, sind in kursiv gehalten.

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