SKS und ZSO übermitteln Bundeskanzleramt Stellungnahme zur Rahmenkonvention
Die detaillierte Punktation der beiden Volksgruppenorganisationen zum 5. Bericht der Republik Österreich zur Rahmenkonvention umfasst u.a. die Modernisierung des Volksgruppenrechtes, die Reform der Volksgruppenbeiräte, aber auch das Minderheitenschulwesen.
Es trat für Österreich am 1. Juli 1998 in Kraft und soll als europaweiter Standard für die Rechte der Volksgruppen fungieren: Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Neben völkerrechtlich verbindlichen Grundsätzen zum Schutz nationaler Minderheiten stellt es für die europäischen Staaten eine Verpflichtung dar, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Volksgruppen zu setzen. Überwacht wird die Durchführung des Rahmenübereinkommens vom Ministerkomitee des Europarates, das die Angemessenheit der nationalen Umsetzungsmaßnahmen beurteilen soll. Dazu haben die Vertragsstaaten dem Europarat in regelmäßigen Abständen Staatenberichte zur Verfügung zu stellen.
Kürzlich haben die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen (SKS) und der Zentralverband slowenischer Organisationen (ZSO) ihre gemeinsame Punktation zur Rahmenkonvention verfasst und dem Bundeskanzleramt übermittelt.
„Bezüglich der angeführten Maßnahmen sehen wir durchwegs positive Ansätze, trotz alledem gibt es im Volksgruppenrecht noch Vieles zu tun. Vor allem in Bezug auf die Bildungsangebote und den elementarpädagogischen Bereich müssen umgehend bindende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden“, betont der Obmann der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen, Bernard Sadovnik.
MEHR INFOS:
Punktation zum 5. Bericht der Republik Österreich zur Rahmenkonvention
Stellungnahme zum Bericht der Ktn. Landesregierung 2018
Foto-Copyright: ©Karlheinz Fessl